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Effizient bauen. Maximal fördern.

KfW-40-Haus 2026: Förderung, Anforderungen, Anbieter

Für einen KfW-40-Neubau sind 2026 je nach Konstellation zwischen 100.000 € und 270.000 € als zinsgünstiges Förderdarlehen möglich: bis zu 100.000 € je Wohneinheit über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN 297/298), für Familien mit Kind und innerhalb der Einkommensgrenze bis zu 270.000 € über „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300).

Konditionen abhängig von Wohneinheiten, QNG und Programm (Stand 2026, kfw.de).

kfw40fertighaus.de ist ein unabhängiges Informationsportal. „KfW“ wird ausschließlich beschreibend verwendet; es besteht keine Verbindung zur KfW Bankengruppe.

Aus der Beratungspraxis

Die 3 größten Förderfehler

Diese drei Fehler kosten Bauherren regelmäßig den kompletten Förderanspruch – dabei lassen sie sich mit der richtigen Reihenfolge vermeiden.

01

Baubeginn vor der Förderzusage

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über die Bank vorliegen. Wer den Bauvertrag vorher unterschreibt, verliert den Anspruch (Stand 2026, kfw.de).

02

Kein Energieeffizienz-Experte eingebunden

Ohne eine in der Expertenliste geführte Fachkraft gibt es keine Bestätigung zum Antrag – und ohne diese keine Förderung (Stand 2026, kfw.de).

03

WEF-Einkommensgrenze falsch berechnet

Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden vorletzten Kalenderjahre, nicht das aktuelle Bruttoeinkommen – ein häufiger Rechenfehler (Stand 2026, kfw.de).

Alle Förderfehler und wie Sie sie vermeiden

Alles zur KfW-40-Förderung an einem Ort

Von den Programmen über die technischen Anforderungen bis zum Antragsablauf – und den Häusern und Anbietern, die den Standard erfüllen.

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Häufige Fragen zur KfW-40-Förderung

Die wichtigsten Antworten zu Programmen, Anforderungen und Antrag – jede Konditionsangabe mit Quelle und Stand.

Was bedeutet der Standard „Effizienzhaus 40“ beim Neubau?
Ein Effizienzhaus 40 benötigt rechnerisch nur rund 40 Prozent der Primärenergie eines gesetzlichen Referenzgebäudes; auch der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle liegt deutlich unter dem Referenzwert. Nur dieser Standard ist im KfW-Neubauprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) förderfähig – ältere Stufen wie EH 55 oder EH 40 Plus werden im Neubau nicht mehr bezuschusst. Ob ein konkretes Haus den Standard erreicht, weist die Energiebedarfsberechnung einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten nach (Stand 2026, kfw.de).
Wie hoch ist das KfW-Förderdarlehen für ein KfW-40-Haus 2026?
Im Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN 297/298) sind ohne QNG bis zu 100.000 € je Wohneinheit als zinsverbilligtes Darlehen möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bis zu 150.000 €. Familien mit Kind und definierten Einkommensgrenzen erhalten alternativ im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) je nach Kinderzahl und Standard bis zu 270.000 € Darlehen. Die genaue Summe hängt von Wohneinheiten, QNG und Programm ab (Stand 2026, kfw.de).
Gibt es KfW 40 Plus noch?
Nein. Das frühere „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit Batteriespeicher-Pflicht ist ausgelaufen und wird im Neubau nicht mehr als eigene Förderstufe angeboten. Maßgeblich sind heute die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN 297/298) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300); beide setzen mindestens den Effizienzhaus-40-Standard voraus, die höheren Förderklassen zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Häuser, die Hersteller weiterhin als „40 Plus“ ausweisen, beschreiben eine technische Ausstattung, keine aktive Förderstufe (Stand 2026, kfw.de).
Muss der Förderantrag vor dem Baubeginn gestellt werden?
Ja. Der Antrag läuft über Ihre Bank (Finanzierungspartner) und muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags; Planungsleistungen und der Grundstückskauf zählen nicht dazu. Wer bereits einen Bauvertrag unterschrieben oder mit dem Bau begonnen hat, verliert den Förderanspruch – ein häufiger und teurer Fehler (Stand 2026, kfw.de).
Brauche ich zwingend eine Energieeffizienz-Fachkraft?
Ja. Für die KfW-Neubauförderung ist die Einbindung einer in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführten Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten verpflichtend. Diese Fachkraft plant den Effizienzstandard, bestätigt die Antragsberechtigung (Bestätigung zum Antrag) und weist nach Fertigstellung die Umsetzung nach. Die Kosten der Baubegleitung sind teilweise separat förderfähig (Stand 2026, kfw.de).
Was ist das QNG und wann brauche ich es?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bewertet Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus – etwa Treibhausgas-Emissionen, Materialien und Innenraumhygiene. Für die höhere Förderklasse „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ ist das Siegel Voraussetzung; ohne QNG bleibt die Grund-Förderklasse „Klimafreundliches Wohngebäude“. Das QNG wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vergeben und muss frühzeitig eingeplant werden (Stand 2026, qng.info / kfw.de).
Ab welchem Einkommen entfällt die WEF-300-Förderung?
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine Grenze nicht überschreiten; sie steigt mit jedem weiteren Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden vorletzten Kalenderjahre vor Antragstellung – nicht das aktuelle Bruttoeinkommen. Diese Berechnungsbasis wird häufig falsch angesetzt. Die jeweils gültigen Grenzen stehen im Merkblatt zum Programm (Stand 2026, kfw.de).
Sind die hier gelisteten Häuser garantiert förderfähig?
Wir kennzeichnen jedes Haus mit dem Effizienzstandard laut Hersteller. Ob ein konkretes Bauvorhaben tatsächlich gefördert wird, hängt von der individuellen Ausführung, dem Nachweis durch eine Energieeffizienz-Fachkraft, dem gewählten Programm und den geltenden Bedingungen ab. Die Herstellerangabe ist ein starker Hinweis, ersetzt aber nicht die verbindliche Förderprüfung im Einzelfall (Stand 2026, kfw.de).